Wer auf griechischen Inseln unterwegs ist, hängt von Fähren ab. Sturm, starker Sommerwind oder ein Streik der Seeleute können eine Insel für Stunden oder Tage vom Festland abschneiden, so wie es bei Winterstürmen immer wieder etwa Skiathos und Skopelos in den Sporaden trifft. Dieser Ratgeber erklärt, wann und warum Fähren ausfallen, welche Rechte Fahrgäste haben und wie man eine Inselreise so plant, dass ein Ausfall nicht den Rückflug kostet.

Warum Fähren ausfallen

Der Meltemi im Sommer

Im Juli und August weht in der Ägäis der Meltemi, ein trockener Nordwind, der oft mehrere Tage anhält. Er erreicht regelmäßig Windstärke 6 bis 7, in Böen auch 8 Beaufort. Besonders betroffen sind die Kykladen, weil der Wind hier über offenes Meer zwischen den Inseln bläst. Am Morgen ist er meist schwächer, am Nachmittag am stärksten.

Winterstürme

Von November bis März ziehen Tiefdruckgebiete über das Mittelmeer. Dann sind Stürme mit Windstärke 9 bis 10 möglich, dazu Regen und auf dem Festland gelegentlich Schnee. In solchen Lagen können Fähren mehrere Tage im Hafen liegen, und kleine Inseln ohne Flughafen sind in dieser Zeit nicht erreichbar.

Das Auslaufverbot der Küstenwache

Ob ein Schiff fahren darf, entscheidet die griechische Küstenwache (Limeniko Soma). Bei gefährlichem Wind verhängt sie ein Auslaufverbot, griechisch „apagorefsi apoplou“. Für große Fähren gilt es meist ab Windstärke 8, für Schnellboote, Katamarane und kleine Ausflugsboote schon bei geringeren Windstärken. Das Verbot kann für einzelne Häfen oder ganze Seegebiete gelten und wird aufgehoben, sobald der Wind nachlässt. Auch ohne Verbot kann ein Kapitän entscheiden, nicht auszulaufen.

Welche Schiffe zuerst ausfallen

  • Katamarane und Schnellfähren: leicht und schnell, aber empfindlich bei hohen Wellen; sie fallen als erste aus.
  • Kleine Lokalboote: Verbindungen etwa zu den Kleinen Kykladen oder zwischen Nachbarinseln werden früh eingestellt.
  • Große Autofähren: schwer und stabil, sie fahren oft noch, wenn Katamarane schon im Hafen bleiben, dann allerdings mit Verspätung.

Die meisten Wetterausfälle dauern einen bis drei Tage. Nach einem Sturm sind die ersten Schiffe oft ausgebucht, weil alle Wartenden gleichzeitig weiterwollen.

Streiks im Fährverkehr

Die griechische Seeleutegewerkschaft PNO ruft regelmäßig 24- oder 48-stündige Streiks aus, häufig im Rahmen landesweiter Generalstreiks. Solche Streiks werden in der Regel einige Tage vorher angekündigt. Während des Streiks bleiben fast alle Fähren in den Häfen, betroffen sind sämtliche Inselgruppen. Die Reedereien informieren auf ihren Webseiten und per SMS an die hinterlegte Handynummer; auch griechische Nachrichtenportale melden geplante Streiks früh. Wer eine Überfahrt am Streiktag gebucht hat, kann in der Regel kostenlos umbuchen oder sich den Preis erstatten lassen.

Ähnliche Ausfälle können bei Streiks der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals auftreten, dann sind Inlandsflüge betroffen. Da diese Streiks ebenfalls vorher angekündigt werden, lohnt ein Blick in die Nachrichten einige Tage vor wichtigen Reiseetappen.

Rechte bei Ausfall und Verspätung

In der EU regelt die Verordnung (EU) Nr. 1177/2010 die Rechte von Fahrgästen im See- und Binnenschiffsverkehr. Sie gilt für Fähren, die in einem EU-Hafen ablegen, also auch für griechische Inselverbindungen. Die wichtigsten Punkte:

  • Wahlrecht: Wird eine Fahrt annulliert oder verzögert sich die Abfahrt um mehr als 90 Minuten, können Fahrgäste wählen zwischen der Erstattung des Fahrpreises und der Weiterbeförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ohne Aufpreis.
  • Verpflegung: Bei einer Verspätung von mehr als 90 Minuten muss die Reederei Snacks und Getränke anbieten, sofern sie verfügbar sind.
  • Übernachtung: Wird deswegen eine Übernachtung nötig, muss die Reederei eine Unterkunft für bis zu drei Nächte stellen, mit höchstens 80 Euro pro Nacht. Dieser Anspruch entfällt, wenn Wetterbedingungen den sicheren Betrieb des Schiffs gefährden.
  • Entschädigung: Bei verspäteter Ankunft gibt es 25 Prozent des Fahrpreises, bei doppelt so langer Verspätung 50 Prozent. Die Schwelle hängt von der Fahrtdauer ab, bei Überfahrten bis vier Stunden beginnt sie bei einer Stunde Verspätung. Keine Entschädigung gibt es bei Wetter, das den sicheren Betrieb gefährdet, und bei außergewöhnlichen Umständen.

Für wetterbedingte Ausfälle heißt das: Das Geld für das Ticket gibt es zurück oder man fährt mit dem nächsten Schiff, die Kosten für das zusätzliche Hotel trägt man aber selbst. Ansprüche meldet man am Schalter der Reederei oder schriftlich; Tickets und Quittungen sollten aufbewahrt werden. Bei Streit ist in Griechenland das Ministerium für Seefahrt als nationale Durchsetzungsstelle zuständig.

So plant man eine Inselreise ausfallsicher

Vor der Reise

  • Letzte Nacht nahe am Flughafen: Die Nacht vor dem Rückflug auf der Insel mit dem Abflughafen oder in Athen verbringen, nicht auf einer Nachbarinsel.
  • Puffertag einplanen: Zwischen letzter Fähre und Rückflug mindestens einen Tag Reserve lassen, im Winter besser zwei.
  • Inseln mit Flughafen als Ausweichroute: Naxos, Paros, Milos, Mykonos, Santorini, Skiathos, Samos und viele andere haben Flugverbindungen nach Athen. Fällt die Fähre aus, bleibt oft der Flug.
  • Reiseversicherung prüfen: Eine Versicherung mit Reiseabbruch und verspäteter Rückreise übernimmt je nach Vertrag Hotel- und Umbuchungskosten, die die Reederei bei Wetter nicht zahlt.
  • Winterfahrpläne beachten: Von November bis März fahren viele Linien nur wenige Male pro Woche, manche gar nicht.

Beim Buchen

  • Tickets direkt bei der Reederei oder über ein Buchungsportal mit Handynummer buchen, damit Änderungen per SMS ankommen.
  • Bei unsicherer Wetterlage lieber die große Autofähre wählen als den Katamaran, auch wenn sie länger braucht.
  • Im Juli und August Überfahrten früh buchen, vor allem mit Auto.

Vor der Abfahrt

  • Windvorhersage prüfen: meteo.gr des Nationalen Observatoriums Athen und das Poseidon-System des griechischen Meeresforschungszentrums HCMR zeigen Wind in Beaufort und Wellenhöhe für die kommenden Tage.
  • Schiff live verfolgen: Schiffsverfolgungsdienste zeigen, wo sich eine Fähre gerade befindet und ob sie ausgelaufen ist.
  • Hafenamt anrufen: Das örtliche Hafenamt (Limenarchio) weiß als Erstes, ob ein Auslaufverbot gilt.
  • Vorrat für Zusatztage: Auf kleinen Inseln Bargeld, Medikamente und Ladegeräte für ein bis zwei zusätzliche Tage dabeihaben; Geldautomaten sind dort manchmal leer oder nicht vorhanden.

Welche Inseln besonders betroffen sind

Am häufigsten fallen Verbindungen zu kleinen Inseln ohne Flughafen aus, etwa zu den Kleinen Kykladen (Koufonisia, Schinoussa, Iraklia, Donoussa), nach Folegandros, Sikinos oder zu den Sporaden Skopelos und Alonissos. Die Kykladen insgesamt sind im Hochsommer wegen des Meltemi anfälliger als die Ionischen Inseln. Große Inseln wie Kreta, Rhodos, Kos, Korfu oder Lesbos haben eigene Flughäfen; hier verlängert ein Fährausfall die Reise selten um mehr als einen Tag. Die Saronischen Inseln nahe Athen sind durch kurze Wege weniger betroffen, bei Sturm fallen aber auch dort die Schnellboote aus.

Häufige Fragen

Ab welcher Windstärke fallen Fähren in Griechenland aus?

Große Fähren meist ab Windstärke 8 Beaufort, wenn die Küstenwache ein Auslaufverbot verhängt. Katamarane, Schnellboote und kleine Schiffe fallen schon früher aus.

Bekomme ich Geld zurück, wenn die Fähre wegen Sturm ausfällt?

Ja, der Fahrpreis wird erstattet oder man wird kostenlos auf ein späteres Schiff umgebucht. Hotelkosten und Entschädigung zahlt die Reederei bei gefährlichem Wetter aber nicht.

Wie erfahre ich rechtzeitig von einem Fährstreik?

Streiks der Seeleutegewerkschaft PNO werden meist einige Tage vorher angekündigt. Reedereien informieren per SMS und auf ihren Webseiten, auch griechische Nachrichtenportale berichten.

Wie viel Puffer sollte man vor dem Rückflug einplanen?

Mindestens einen Tag, im Winter zwei. Die letzte Nacht verbringt man am besten auf der Insel mit dem Abflughafen oder in Athen.