Mayotte, eine kleine Insel zwischen Madagaskar und Mosambik, liegt rund 8.000 Kilometer von Paris entfernt – und gehört trotzdem vollständig zur Europäischen Union. Sie ist nicht die einzige: Von der Karibik bis in den Indischen Ozean gibt es Inseln, auf denen EU-Recht gilt und mit dem Euro bezahlt wird. Dieser Ratgeber erklärt, wie das zustande kommt, welche Gebiete dazugehören und was es für Reisende bedeutet.
Mayotte: eine Insel im Indischen Ozean in der EU
Lage und Landschaft
Mayotte gehört geografisch zum Archipel der Komoren im Kanal von Mosambik. Das Gebiet besteht aus zwei Hauptinseln: der größeren Grande-Terre mit dem Hauptort Mamoudzou und der kleinen Petite-Terre mit dem Flughafen Dzaoudzi-Pamandzi. Beide sind durch eine Fährverbindung verbunden. Auf rund 374 Quadratkilometern leben etwa 300.000 Menschen, die Mehrheit ist muslimisch, im Alltag werden Shimaore und Kibushi gesprochen, Amtssprache ist Französisch.
Mayotte ist die älteste der Komoreninseln und von einem ausgedehnten Korallenriff umgeben, das teils als doppeltes Barriereriff verläuft. Es umschließt eine Lagune von rund 1.100 Quadratkilometern, eine der größten geschlossenen Lagunen der Welt. In ihr leben Meeresschildkröten, Delfine und Dugongs, von etwa Juli bis Oktober kommen Buckelwale zum Kalben. Der Meerespark Parc naturel marin de Mayotte schützt das gesamte Gebiet. Früher war die Insel für den Anbau von Ylang-Ylang bekannt, dessen Blüten in der Parfümindustrie verwendet werden.
Wie Mayotte französisch blieb
Frankreich erwarb Mayotte 1841, die übrigen Komoren folgten Ende des 19. Jahrhunderts. Als der Archipel in den 1970er-Jahren in die Unabhängigkeit strebte, stimmte eine Mehrheit auf Mayotte 1974 und erneut 1976 dafür, bei Frankreich zu bleiben. Die anderen drei Inseln bildeten den unabhängigen Staat Komoren, der Mayotte bis heute für sich beansprucht.
2009 sprachen sich die Einwohner in einem Referendum mit großer Mehrheit dafür aus, ein vollwertiges Département zu werden. Am 31. März 2011 wurde Mayotte das 101. Département Frankreichs. Zum 1. Januar 2014 änderte sich auch der Status gegenüber der EU: Mayotte wurde vom assoziierten Überseegebiet zum Gebiet in äußerster Randlage und ist seitdem voll Teil der Europäischen Union.
Was sich mit dem Status änderte
Mit dem Département-Status gilt auf Mayotte französisches Recht. Das bedeutete tiefe Einschnitte in überlieferte Rechtsbräuche: Die Rechtsprechung durch islamische Richter (Cadis) in Zivilsachen wurde abgeschafft, neue polygame Ehen sind nicht mehr erlaubt, das Mindestheiratsalter wurde angehoben. Im Gegenzug haben die Einwohner Anspruch auf französische Sozialleistungen, wenn auch lange auf niedrigerem Niveau als im Mutterland, und Mayotte erhält Fördermittel aus EU-Strukturfonds.
Mayotte heute
Trotz des EU-Status ist Mayotte das ärmste Département Frankreichs. Ein großer Teil der Bevölkerung lebt in Wellblechsiedlungen, die Arbeitslosigkeit ist hoch. Weil der Lebensstandard weit über dem der Nachbarinseln liegt, kommen viele Menschen irregulär von den Komoren und aus Ostafrika, oft in kleinen Booten. Hinzu kommen Engpässe bei der Wasserversorgung.
Am 14. Dezember 2024 traf Zyklon Chido die Insel mit voller Wucht, der schwerste Sturm seit rund 90 Jahren. Er zerstörte große Teile der Wohnhäuser, Strom- und Wasserversorgung, Dutzende Menschen kamen ums Leben. Der Wiederaufbau wird noch Jahre dauern. Mayotte ist daher kein klassisches Urlaubsziel; wer hinreist, sollte vorher die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts lesen, auf Kleinkriminalität achten und Schutz vor Mücken einplanen, da Krankheiten wie Dengue vorkommen.
Sehenswert sind vor allem die Lagune mit Schnorchelplätzen wie dem Strand von N’Gouja, wo Meeresschildkröten grasen, der Kratersee Dziani Dzaha auf Petite-Terre, der Mont Choungui mit seiner markanten Kegelform und Bootsausflüge zu den Sandbänken der Lagune.
Die Gebiete in äußerster Randlage
Mayotte gehört zu einer Gruppe, die das EU-Recht als „Gebiete in äußerster Randlage“ bezeichnet. Sie sind voll Teil der EU, der Artikel 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU erlaubt aber Sonderregeln, um ihre Abgelegenheit, ihr Klima und ihre kleine Wirtschaft auszugleichen. Dazu gehören neun Gebiete:
- Guadeloupe (Karibik, Frankreich)
- Martinique (Karibik, Frankreich)
- Saint-Martin (französischer Teil der Karibikinsel St. Martin)
- Französisch-Guayana (Südamerika, Frankreich) – das einzige nicht auf einer Insel gelegene Gebiet; hier startet die Europäische Weltraumorganisation ihre Raketen in Kourou
- La Réunion (Indischer Ozean, Frankreich)
- Mayotte (Indischer Ozean, Frankreich)
- Azoren (Atlantik, Portugal)
- Madeira (Atlantik, Portugal)
- Kanarische Inseln (Atlantik, Spanien)
In allen neun Gebieten ist der Euro die Währung. Bei Steuern gibt es Ausnahmen: Die Kanaren sind zum Beispiel vom EU-Mehrwertsteuergebiet ausgenommen und erheben eine eigene Steuer, die IGIC; auch die französischen Überseedépartements haben eigene Steuerregeln. Deshalb gelten bei der Rückkehr aufs europäische Festland Zollfreimengen wie bei Reisen aus einem Drittland.
Beim Schengen-Raum gibt es einen Unterschied: Kanaren, Azoren und Madeira gehören dazu, die französischen Gebiete in Übersee nicht. Bei Flügen dorthin gibt es also Passkontrollen.
Einen Sonderfall bilden die spanischen Städte Ceuta und Melilla an der nordafrikanischen Küste: Sie liegen auf dem afrikanischen Kontinent, gehören zur EU und zum Schengen-Raum, zählen aber nicht zu den Gebieten in äußerster Randlage.
Überseeische Länder und Gebiete
Davon zu unterscheiden sind die „überseeischen Länder und Gebiete“ (ÜLG). Sie gehören zu einem EU-Mitgliedstaat, sind aber nicht Teil der EU, sondern nur mit ihr assoziiert. EU-Recht gilt dort grundsätzlich nicht, auch nicht der Binnenmarkt. Beispiele sind:
- Frankreich: Französisch-Polynesien, Neukaledonien, Wallis und Futuna, Saint-Pierre-et-Miquelon, Saint-Barthélemy
- Niederlande: Aruba, Curaçao, Sint Maarten sowie Bonaire, Sint Eustatius und Saba
- Dänemark: Grönland
Die Grenze kann auch umgekehrt verlaufen: Saint-Barthélemy war bis 2011 Teil der EU und wechselte 2012 auf eigenen Wunsch zum ÜLG-Status, Mayotte ging 2014 den umgekehrten Weg. Auf der Karibikinsel St. Martin verläuft die Grenze sogar mitten über die Insel: Der französische Norden gehört zur EU, der niederländische Süden (Sint Maarten) nicht.
Was das für Reisende bedeutet
- Einreise: In die Gebiete in äußerster Randlage reisen EU-Bürger mit Personalausweis oder Reisepass. Für die ÜLG gelten eigene Regeln; für die französischen reicht für EU-Bürger meist ebenfalls der Personalausweis, für die niederländischen Karibikinseln sollte vorab geprüft werden, welche Dokumente und Online-Formulare verlangt werden.
- Mobilfunk: Die EU-Roaming-Regeln gelten grundsätzlich auch in den Gebieten in äußerster Randlage. Manche Anbieter rechnen einzelne Überseegebiete aber gesondert ab – vor der Reise den eigenen Tarif prüfen. In den ÜLG gilt EU-Roaming nicht.
- Krankenversicherung: Die Europäische Krankenversicherungskarte gilt in den Gebieten in äußerster Randlage wie in Frankreich, Spanien oder Portugal. Eine private Auslandskrankenversicherung mit Rücktransport ist wegen der großen Entfernungen trotzdem sinnvoll.
- Zoll: Wegen der steuerlichen Sonderstellung gelten bei der Rückkehr Freimengen, etwa für Tabak und Alkohol, wie bei Reisen aus Drittstaaten.
- Geld: In allen neun Gebieten in äußerster Randlage wird mit Euro bezahlt; in Französisch-Polynesien und Neukaledonien dagegen mit dem CFP-Franc, auf Aruba mit dem Florin.
Häufige Fragen
Gehört Mayotte zur EU?
Ja. Seit dem 1. Januar 2014 ist Mayotte als französisches Département ein Gebiet in äußerster Randlage und damit voll Teil der Europäischen Union.
Welche Inseln außerhalb Europas gehören zur EU?
Guadeloupe, Martinique, Saint-Martin, La Réunion, Mayotte sowie im Atlantik die Kanaren, Madeira und die Azoren. Dazu kommt das südamerikanische Französisch-Guayana.
Reicht der Personalausweis für Mayotte oder La Réunion?
Ja, für EU-Bürger reicht ein gültiger Personalausweis. Da die französischen Überseegebiete nicht zum Schengen-Raum gehören, wird er bei der Einreise kontrolliert.
Was ist der Unterschied zwischen Gebieten in äußerster Randlage und ÜLG?
Gebiete in äußerster Randlage sind Teil der EU, in ihnen gilt EU-Recht. Überseeische Länder und Gebiete sind nur mit der EU assoziiert, EU-Recht gilt dort grundsätzlich nicht.